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einer Sache fremd werden

См. также в других словарях:

  • Eigentumstheorien — sind systematische Erklärungsversuche zur Entstehung und Rechtfertigung der gesellschaftlichen Institution des Eigentums. Das Recht auf persönliches Hab und Gut wird in der Regel nicht infrage gestellt. Kontroverse Positionen gibt es hingegen in… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste deutscher Redewendungen — Die Liste deutscher Redewendungen führt vor allem Wortlaut, Bedeutung und Herkunft deutscher Redeweisen auf, deren Sinn sich dem Leser nicht sofort erschließt oder die nicht mehr in der ursprünglichen Form angewandt werden. Einige Redewendungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Sachbeschädigung — Eingeschlagene Schaufensterscheibe ohne Vorliegen eines Eigentumsdeliktes Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Von — Von, ein Vorwort, welches in allen Fällen die dritte Endung, oder nach andern die sechste, erfordert, für deren eigenthümliches Merkmahl es in dem letztern Falle angegeben wird. Es bezeichnet allemahl den Ort oder die Sache, welchen eine Handlung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Fremde — Das Fremde bezeichnet etwas, das als abweichend von Vertrauten wahrgenommen wird, das heißt aus Sicht dessen, der diesen Begriff verwendet, als etwas (angeblich) Andersartiges oder weit Entferntes. Fremdheit kann positive Assoziationen im Sinne… …   Deutsch Wikipedia

  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sardinische Monarchie [2] — Sardinische Monarchie (Gesch.). Die S. M. od. das Königreich Sardinien besteht als solches erst seit dem Vertrage vom 24. August 1720, wo die Insel Sardinien u. das frühere Herzogthum Savoyen (seit 1713 Königreich) unter König Victor Amadeus I.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn …   Universal-Lexikon

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